Die Kosten für ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlungen werden von der obligatorischen Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung übernommen.

Vergütung der Ergotherapie durch die Krankenkassen:
Der Taxpunktwert beträgt 1.10 CHF. Die Ergotherapie wird gemäss Tarifvertrag im ¼-Stunden-Takt abgerechnet.

Einzelbehandlung
Ziffer
Taxpunkte
Ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit des/der PatientIn (Abklärung, Erfassung, Behandlungsmassnahmen, Beratung, Anleitung, Anpassen von Schienen etc.)
7601
24
Patientenbezogene ergotherapeutische Leistung ohne Anwesenheit des/der PatientIn (Abklärung, Erfassung, Planung, Vorbereitung, Nachbearbeitung, Herstellen und Anpassen von Schienen-, Hilfs- und Übungsmaterial etc.)
7602
18
Passive ergotherapeutische Massnahmen in Anwesenheit des/der PatientIn (TENS, Paraffinbäder etc.)
7603
11
Wegzeit bei Behandlungen ausserhalb der Praxis.
7604*
9

*  Bei der Benutzung eines privaten Motorfahrzeuges wird für die Hin- und Rückfahrt eine Entschädigung von 0.60 CHF pro Kilometer vergütet. Bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels können die Billetkosten 2. Klasse verrechnet werden.

Schienen und andere ergotherapeutische Hilfsmittel, welche vom Therapeuten abgegeben werden und dem Therapieziel dienen, können bis zu einem Betrag von 250.- CHF ohne besondere Kostengutsprache abgegeben werden. Diese Kosten werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

Vergütung der Ergotherapie durch die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung:

Massnahme
Ziffer
Taxpunkte, Preis
Einzelbehandlung, pro 5 Min
3101
8.32
Auswertungs- und
Koordinationsaufgaben in
Abwesenheit des Patienten, pro 5 Min
3103
8.32
Herstellen und Anpassen von
Schienen und Hilfsmittel in
Abwesenheit des Patienten,
pro 5 Min
3104
8.32
Bericht kurz
3131
30 CHF
Bericht lang
3132
60 CHF
Wegzeitentschädigung, pro
1 Min.
3141
1.66
Ergotherapeutische Hilfsmittel
3201
Hilfsmittel bis maximal CHF 150.- ohne KOGU pro Fall,
teurere Anschaffungen gemäss vorgängiger KOGU
Schienen Handelsware und nach Mass
3211

3212
Bis maximal CHF 500.- ohne KOGU pro Fall,
teurere Anschaffungen gemäss vorgängiger KOGU